Alter, Krankheit oder Lebensende:
Viele Menschen haben hierzu konkrete Vorstellungen und eigene Wünsche. Nicht immer werden jedoch die entsprechenden Vorkehrungen dazu getroffen. Ein Gespräch mit Ihren Lieben ist schon ein erster guter Schritt dahin. Um sicherzugehen, dass Ihre Selbstbestimmung bis nach dem Tod gewährleistet bleibt, sind schriftliche Verfügungen empfehlenswert. Damit entlasten Sie im Krankheits- oder Sterbefall Ihre Angehörigen und vermeiden Unklarheiten.
Eine persönliche Rechtsberatung ist in vielen Fällen hilfreich. Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie erste Informationen: www.bmjv.de.
Bitte beachten Sie: In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar.
Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.