Persönliche Verfügungen

Selbstbestimmung im Krankheits- und Todesfall

Alter, Krankheit oder Lebensende:
Viele Menschen haben hierzu konkrete Vorstellungen und eigene Wünsche. Nicht immer werden jedoch die entsprechenden Vorkehrungen dazu getroffen. Ein Gespräch mit Ihren Lieben ist schon ein erster guter Schritt dahin. Um sicherzugehen, dass Ihre Selbstbestimmung bis nach dem Tod gewährleistet bleibt, sind schriftliche Verfügungen empfehlenswert. Damit entlasten Sie im Krankheits- oder Sterbefall Ihre Angehörigen und vermeiden Unklarheiten.

Eine persönliche Rechtsberatung ist in vielen Fällen hilfreich. Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie erste Informationen: www.bmjv.de.

Bitte beachten Sie: In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar.

Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Das Testament

Die Erbfolge ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Um jedoch sicherzugehen, dass Ihr Vermögen später in Ihrem Sinne verteilt wird, empfiehlt sich das Verfassen eines Testaments. Jede volljährige Person, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, kann ein Testament verfassen. Das Testament muss eigenhändig, handschriftlich geschrieben sein und Namen, Ort sowie Datum enthalten.

Der digitale Nachlass

Das Internet gehört für die meisten Menschen zum Alltag. Ob Internetbanking, Social Media oder Onlineshopping: Wir sind mit der digitalen Welt verbunden. Die sichere Verwahrung von Passwörtern und Zugängen ist daher wichtig. Sie sollten darüber hinaus eine Person Ihres Vertrauens davon in Kenntnis setzen. Alternativ nennen wir Ihnen Dienstleister, die professionell für die digitale Nachlassverwaltung sorgen.

Die Patientenverfügung/
die Betreuungsvollmacht

Die Patientenverfügung ist eine wichtige Verfügung für den Fall, dass ein Patient aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls seinen Willen nicht mehr äußern kann. Es wird bestimmt, welche medizinischen Therapien im Krankheitsfall eingeleitet werden sollen und welche nicht gewünscht sind. Die Ärzte sind dazu verpflichtet, sich an die Patientenverfügung zu halten. Die Verfügung sollte schriftlich und eindeutig verfasst werden. Eine regelmäßige Aktualisierung mit Datum und Unterschrift ist sinnvoll. Die Angehörigen sollten über den Aufbewahrungsort Bescheid wissen. Eine Betreuungsvollmacht ist hierzu eine sinnvolle Ergänzung.

Auf Nummer Sicher gehen Sie, wenn Sie Ihre Vollmachten beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) registrieren. Im Notfall haben die Ärzte die Möglichkeit, hierauf direkt zuzugreifen.

Organspende

Die Organspende ist ein viel diskutiertes Thema. Mit einem Organspendeausweis können Sie darüber bestimmen, ob im Todesfall Organe gespendet werden dürfen. Dadurch kann das Leben eines schwer erkrankten Menschen verlängert oder in seiner Lebensqualität entscheidend verbessert werden. Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit diesem Thema ist zu empfehlen. Sprechen Sie auch mit den Menschen darüber, die Ihnen nahestehen.

Weitere Informationen und Downloads für den Organspendeausweis unter: www.organspende-info.de