Vorausdenken

Den letzten Weg selbstbestimmt gestalten

Die Auseinandersetzung mit der eigenen Endlichkeit ist für die meisten Menschen mit vielen Unsicherheiten und mit Unbehagen verbunden. Vorkehrungen für den eigenen Todesfall werden in der Regel auf die lange Bank geschoben. Aus unserer langjährigen Erfahrung können wir jedoch sagen, dass rechtzeitige Verfügungen später eine große Entlastung für die Hinterbliebenen sind – auch in finanzieller Hinsicht.

Bestattungsvorsorge
Bestattungskosten absichern
Persönliche Verfügungen

Bestattungsvorsorge

Besser ohne Sorgen

Die Bestattungsvorsorge ist die zuverlässige Absicherung für Ihre letzten Wünsche. Vielleicht ist dieser Schritt dahin anfangs nicht einfach. Sie werden jedoch danach Erleichterung spüren und sorgen dafür, dass keine Unstimmigkeiten oder sogar Streitigkeiten unter den Angehörigen im Sterbefall entstehen.

Unser Tipp:

Sprechen Sie mit Ihrer Familie darüber, wie Sie sich Ihren dereinstigen Abschied vorstellen. Wir stehen Ihnen in einem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch beratend zur Seite. Änderungswünsche während der Vertragslaufzeit können übrigens problemlos berücksichtigt werden

Mögliche Inhalte einer Bestattungsvorsorge

  • die Bestattungs- und Grabart
  • der Ort der Beisetzung sowie den Friedhof und die Grabstätte Ihrer Wahl
  • der musikalische Rahmen der Trauerfeier
  • das Sarg- und das Urnenmodell
  • der Ablauf der Feierlichkeiten vor und nach der Beerdigung
  • die Grabgestaltung und Pflege der Ruhestätte
  • die Gestaltung Ihrer Trauerdrucksachen
  • die Finanzierung der Bestattungskosten
  • alle weiteren individuellen Wünsche

Ihre Angehörigen werden durch diese Vorsorgevereinbarung im Trauerfall nicht mit zahlreichen Entscheidungen zusätzlich belastet und können sich ganz auf den Abschied konzentrieren.

Bestattungskosten absichern

Finanzielle Sicherheit für Hinterbliebene

Der Abschluss einer Bestattungsvorsorge bewirkt Entlastung für alle – und zwar in doppelter Hinsicht:

Ihre Angehörigen wissen genau, wie sie Ihnen die letzten Wünsche erfüllen können. Außerdem bleiben sie in ihrer Trauer weitestgehend von finanziellen Belastungen verschont, weil die Beerdigungskosten im Voraus beglichen werden und somit eine zuverlässige Umsetzung Ihrer Verfügungen gewährleistet ist.

Grundsätzlich stehen für die Finanzierung zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Mit der Einlage auf ein Treuhandkonto können Sie eine Grundlage schaffen. Die eingezahlten Beträge sind vor dem staatlichen Zugriff, zum Beispiel im Falle einer Pflegebedürftigkeit, geschützt. Als Alternative bietet sich zur finanziellen Absicherung der Abschluss einer Sterbegeldversicherung an.

Persönliche Verfügungen

Selbstbestimmung im Krankheits- und Todesfall

Alter, Krankheit oder Lebensende:
Viele Menschen haben hierzu konkrete Vorstellungen und eigene Wünsche. Nicht immer werden jedoch die entsprechenden Vorkehrungen dazu getroffen. Ein Gespräch mit Ihren Lieben ist schon ein erster guter Schritt dahin. Um sicherzugehen, dass Ihre Selbstbestimmung bis nach dem Tod gewährleistet bleibt, sind schriftliche Verfügungen empfehlenswert. Damit entlasten Sie im Krankheits- oder Sterbefall Ihre Angehörigen und vermeiden Unklarheiten.

Eine persönliche Rechtsberatung ist in vielen Fällen hilfreich. Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie erste Informationen: www.bmjv.de.

Bitte beachten Sie: In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar.

Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Das Testament

Die Erbfolge ist grundsätzlich gesetzlich geregelt. Um jedoch sicherzugehen, dass Ihr Vermögen später in Ihrem Sinne verteilt wird, empfiehlt sich das Verfassen eines Testaments. Jede volljährige Person, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, kann ein Testament verfassen. Das Testament muss eigenhändig, handschriftlich geschrieben sein und Namen, Ort sowie Datum enthalten.

Der digitale Nachlass

Das Internet gehört für die meisten Menschen zum Alltag. Ob Internetbanking, Social Media oder Onlineshopping: Wir sind mit der digitalen Welt verbunden. Die sichere Verwahrung von Passwörtern und Zugängen ist daher wichtig. Sie sollten darüber hinaus eine Person Ihres Vertrauens davon in Kenntnis setzen. Alternativ nennen wir Ihnen Dienstleister, die professionell für die digitale Nachlassverwaltung sorgen.

Die Patientenverfügung/
die Betreuungsvollmacht

Die Patientenverfügung ist eine wichtige Verfügung für den Fall, dass ein Patient aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls seinen Willen nicht mehr äußern kann. Es wird bestimmt, welche medizinischen Therapien im Krankheitsfall eingeleitet werden sollen und welche nicht gewünscht sind. Die Ärzte sind dazu verpflichtet, sich an die Patientenverfügung zu halten. Die Verfügung sollte schriftlich und eindeutig verfasst werden. Eine regelmäßige Aktualisierung mit Datum und Unterschrift ist sinnvoll. Die Angehörigen sollten über den Aufbewahrungsort Bescheid wissen. Eine Betreuungsvollmacht ist hierzu eine sinnvolle Ergänzung.

Auf Nummer Sicher gehen Sie, wenn Sie Ihre Vollmachten beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) registrieren. Im Notfall haben die Ärzte die Möglichkeit, hierauf direkt zuzugreifen.

Organspende

Die Organspende ist ein viel diskutiertes Thema. Mit einem Organspendeausweis können Sie darüber bestimmen, ob im Todesfall Organe gespendet werden dürfen. Dadurch kann das Leben eines schwer erkrankten Menschen verlängert oder in seiner Lebensqualität entscheidend verbessert werden. Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit diesem Thema ist zu empfehlen. Sprechen Sie auch mit den Menschen darüber, die Ihnen nahestehen.

Weitere Informationen und Downloads für den Organspendeausweis unter: www.organspende-info.de